Entsorgung von Einwegkleidung aus Praxen, Krankenhäusern, Medizinlaboren, Bestattungsunternehmen?
Die derzeitige Situation rund um die Infektion mit SARS-CoV-2 ist sehr angespannt, alle Beschäftigten des Gesundheitswesens leisten hier „Schwerstarbeit“ und verdienen dafür unsere volle Anerkennung. Danke für Euren Einsatz!
Es ist wichtig, bei den sich täglich ändernden Informationen einen „kühlen“ Kopf zu bewahren und die richtigen Entscheidungen zu treffen. Beim Thema Abfallentsorgung helfen wir Ihnen gerne weiter.
Nach den Empfehlungen des Robert Koch Institutes zu Hygienemaßnahmen im Rahmen der Behandlung von Patienten mit einer Infektion durch SARS-CoV-2 ist wie folgt bei der Abfallentsorgung vorzugehen (Stand 20.03.2020).
„Die Entsorgung von Abfällen, die mit Sekreten oder Exkreten kontaminiert sind, erfolgt nach folgenden Abfallschlüsseln (ASN):
Wir möchten mit unseren Betrieben und Regionalpartnern allen Krankenhäusern, Arztpraxen, Medizinlaboren und auch Bestattungsunternehmen bei Fragen rund um ihre krankenhaus-spezifischen- und infektiösen Abfällen als bundesweit tätiger Entsorgungsdienstleister zur Verfügung stehen.
Die Sammlung und Abholung der Abfälle erfolgt in speziellen Einwegbehältern,die zur Vernichtung in zugelassene Abfallverbrennungsanlagen transportiert werden. Diese Behälter stellen wir Ihnen in den Größen 30 und 60 l zur Verfügung. Nach der Befüllung werden diese Behälter dicht verschlossen und können nicht mehr geöffnet werden!